Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lüke ImmobilienGeschäftsinhaber: Vincent Lüke
Friedrich-Ebert-Str. 4
44866 Bochum
Telefon: 02327 88815
E-Mail: info@lueke-immobilien.de

Entwurf für Maklerdienstleistungen – Stand 22.08.2026

Diese AGB ergänzen die jeweilige objektbezogene Maklervereinbarung. Individuelle Vereinbarungen und die im konkreten
Immobilienangebot ausgewiesene Provisionsregelung gehen diesen AGB vor.

  1. Geltungsbereich und Vertragspartner
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Maklerverträge und Maklerdienstleistungen von Lüke
    Immobilien, Geschäftsinhaber Vincent Lüke, Friedrich-Ebert-Str. 4, 44866 Bochum, gegenüber Verbrauchern und
    Unternehmern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten insbesondere für den
    Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Hauptvertrags über eine Immobilie
    sowie für die Vermittlung eines solchen Vertrags.

  2. Zustandekommen und Gegenstand des Maklervertrags
    Ein Maklervertrag kommt nach den gesetzlichen Vorschriften und den im jeweiligen Kontakt-, Exposé- oder
    Vertragsprozess abgegebenen Erklärungen zustande. Bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder
    eines Einfamilienhauses ist die gesetzlich vorgeschriebene Textform zu beachten. Gegenstand und Umfang der
    Maklertätigkeit ergeben sich aus der jeweiligen objektbezogenen Vereinbarung, dem Immobilienangebot und der
    dazugehörigen Kommunikation.

  3. Provisionsvereinbarung und Fälligkeit
    Ob eine Maklerprovision geschuldet wird und in welcher Höhe, richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen
    objektbezogenen Provisionsvereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Ein Provisionsanspruch entsteht
    grundsätzlich nur, wenn der beabsichtigte Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung von Lüke
    Immobilien wirksam zustande kommt. Die Provision ist mit Entstehung des Provisionsanspruchs und Zugang
    einer Rechnung fällig, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart oder gesetzlich bestimmt ist. Für
    Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser bleiben insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zur
    Verteilung der Maklerkosten unberührt.

  4. Vorkenntnis
    Ist dem Auftraggeber die von Lüke Immobilien nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, wird er
    gebeten, Lüke Immobilien hierüber unverzüglich unter Angabe der Quelle seiner Vorkenntnis zu informieren. Die
    gesetzlichen Voraussetzungen und die Beweislast für einen etwaigen Provisionsanspruch bleiben hiervon
    unberührt.

  5. Vertraulichkeit und Weitergabe von Objektinformationen
    Exposés, Adressen und sonstige von Lüke Immobilien übermittelte Objektinformationen sind für den jeweiligen
    Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte soll nur nach vorheriger Abstimmung mit Lüke Immobilien
    erfolgen. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Ein Provisionsanspruch gegen
    den Empfänger oder einen Dritten entsteht nicht allein aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bestimmung,
    sondern nur, wenn die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  6. Angaben zum Objekt
    Die von Lüke Immobilien mitgeteilten Objektinformationen beruhen regelmäßig auf Angaben des Eigentümers,
    Vermieters oder sonstiger Dritter. Lüke Immobilien prüft diese Angaben im Rahmen der geschuldeten
    Maklertätigkeit mit der erforderlichen Sorgfalt. Eine Garantie für Eigenschaften, Flächen, Beschaffenheit,
    Genehmigungen, Ertragsangaben oder sonstige tatsächliche oder rechtliche Umstände wird nur übernommen,
    wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Dem Interessenten wird empfohlen, für seine Entscheidung
    wesentliche Angaben und Unterlagen eigenständig zu prüfen bzw. fachkundig prüfen zu lassen.

  7. Doppeltätigkeit
    Lüke Immobilien darf für beide Seiten eines beabsichtigten Hauptvertrags tätig werden, soweit dies gesetzlich
    zulässig ist, die Interessen der Beteiligten gewahrt werden und keine entgegenstehende individuelle
    Vereinbarung besteht. Gesetzliche Einschränkungen, insbesondere für die Vermittlung von Kaufverträgen über
    Wohnungen und Einfamilienhäuser, bleiben unberührt.

  8. Ersatz- und Folgegeschäfte
    Kommt anstelle des zunächst beabsichtigten Hauptvertrags ein wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertiger
    oder aufgrund der Maklertätigkeit nachgewiesener anderer Hauptvertrag zustande, richtet sich ein etwaiger
    Provisionsanspruch nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkret getroffenen
    Provisionsvereinbarung. Diese Bestimmung begründet keinen von den gesetzlichen Voraussetzungen
    unabhängigen Provisionsanspruch.

  9. Aufwendungsersatz
    Ein Ersatz von Aufwendungen wird nur geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne
    eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch von Lüke Immobilien auf Ersatz von Aufwendungen, wenn der
    Hauptvertrag nicht zustande kommt.

  10. Haftung
    Lüke Immobilien haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung
    von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die
    Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte
    Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände
    bleiben unberührt.

  11. Widerrufsrecht für Verbraucher
    Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen
    ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Hierüber wird gesondert durch die Widerrufsbelehrung von Lüke
    Immobilien informiert. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Lüke Immobilien bereits vor Ablauf der
    Widerrufsfrist tätig wird, gelten für Wertersatz und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen
    Voraussetzungen.

  12. Datenschutz
    Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten
    ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Lüke Immobilien, die auf der Website
    bereitgestellt wird.

  13. Verbraucherstreitbeilegung / IVD-Ombudsstelle
    Lüke Immobilien ist Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD. Aufgrund der IVD-Mitgliedschaft ist Lüke
    Immobilien verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle Immobilien IVD/VPB eine schriftliche Stellungnahme
    abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. Lüke Immobilien ist grundsätzlich bereit, an einem
    Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständige Schlichtungsstelle:
    Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin.
    An Streitbeilegungsverfahren vor anderen Verbraucherschlichtungsstellen nimmt Lüke Immobilien grundsätzlich nicht teil.

  14. Schlussbestimmungen
    Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Ist der Vertragspartner
    Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit
    gesetzlich zulässig – Bochum als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die
    gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden
    oder unwirksam sein, richtet sich der Vertragsinhalt insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit
    des Vertrags im Übrigen bleibt nach Maßgabe des Gesetzes unberührt.

Prüfhinweis: Dieser Entwurf ist auf den beschriebenen Online-Maklerprozess von Lüke Immobilien zugeschnitten, ersetzt aber keine anwaltliche Einzelfallprüfung. Vor dauerhafter Verwendung sollten insbesondere Provisionsmodelle, Vermietungsgeschäft,
Doppeltätigkeit, Verbraucherstreitbeilegung und die technische Einbeziehung der AGB durch IVD/Rechtsberatung geprüft werden.