Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
| Lüke Immobilien | Geschäftsinhaber: Vincent Lüke |
| Friedrich-Ebert-Str. 4 44866 Bochum | Telefon: 02327 88815 E-Mail: info@lueke-immobilien.de |
Entwurf für Maklerdienstleistungen – Stand 22.08.2026
Diese AGB ergänzen die jeweilige objektbezogene Maklervereinbarung. Individuelle Vereinbarungen und die im konkreten
Immobilienangebot ausgewiesene Provisionsregelung gehen diesen AGB vor.
- Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Maklerverträge und Maklerdienstleistungen von Lüke
Immobilien, Geschäftsinhaber Vincent Lüke, Friedrich-Ebert-Str. 4, 44866 Bochum, gegenüber Verbrauchern und
Unternehmern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten insbesondere für den
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Hauptvertrags über eine Immobilie
sowie für die Vermittlung eines solchen Vertrags. - Zustandekommen und Gegenstand des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kommt nach den gesetzlichen Vorschriften und den im jeweiligen Kontakt-, Exposé- oder
Vertragsprozess abgegebenen Erklärungen zustande. Bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder
eines Einfamilienhauses ist die gesetzlich vorgeschriebene Textform zu beachten. Gegenstand und Umfang der
Maklertätigkeit ergeben sich aus der jeweiligen objektbezogenen Vereinbarung, dem Immobilienangebot und der
dazugehörigen Kommunikation. - Provisionsvereinbarung und Fälligkeit
Ob eine Maklerprovision geschuldet wird und in welcher Höhe, richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen
objektbezogenen Provisionsvereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Ein Provisionsanspruch entsteht
grundsätzlich nur, wenn der beabsichtigte Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung von Lüke
Immobilien wirksam zustande kommt. Die Provision ist mit Entstehung des Provisionsanspruchs und Zugang
einer Rechnung fällig, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart oder gesetzlich bestimmt ist. Für
Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser bleiben insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zur
Verteilung der Maklerkosten unberührt. - Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber die von Lüke Immobilien nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, wird er
gebeten, Lüke Immobilien hierüber unverzüglich unter Angabe der Quelle seiner Vorkenntnis zu informieren. Die
gesetzlichen Voraussetzungen und die Beweislast für einen etwaigen Provisionsanspruch bleiben hiervon
unberührt. - Vertraulichkeit und Weitergabe von Objektinformationen
Exposés, Adressen und sonstige von Lüke Immobilien übermittelte Objektinformationen sind für den jeweiligen
Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte soll nur nach vorheriger Abstimmung mit Lüke Immobilien
erfolgen. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Ein Provisionsanspruch gegen
den Empfänger oder einen Dritten entsteht nicht allein aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bestimmung,
sondern nur, wenn die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. - Angaben zum Objekt
Die von Lüke Immobilien mitgeteilten Objektinformationen beruhen regelmäßig auf Angaben des Eigentümers,
Vermieters oder sonstiger Dritter. Lüke Immobilien prüft diese Angaben im Rahmen der geschuldeten
Maklertätigkeit mit der erforderlichen Sorgfalt. Eine Garantie für Eigenschaften, Flächen, Beschaffenheit,
Genehmigungen, Ertragsangaben oder sonstige tatsächliche oder rechtliche Umstände wird nur übernommen,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Dem Interessenten wird empfohlen, für seine Entscheidung
wesentliche Angaben und Unterlagen eigenständig zu prüfen bzw. fachkundig prüfen zu lassen. - Doppeltätigkeit
Lüke Immobilien darf für beide Seiten eines beabsichtigten Hauptvertrags tätig werden, soweit dies gesetzlich
zulässig ist, die Interessen der Beteiligten gewahrt werden und keine entgegenstehende individuelle
Vereinbarung besteht. Gesetzliche Einschränkungen, insbesondere für die Vermittlung von Kaufverträgen über
Wohnungen und Einfamilienhäuser, bleiben unberührt. - Ersatz- und Folgegeschäfte
Kommt anstelle des zunächst beabsichtigten Hauptvertrags ein wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertiger
oder aufgrund der Maklertätigkeit nachgewiesener anderer Hauptvertrag zustande, richtet sich ein etwaiger
Provisionsanspruch nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkret getroffenen
Provisionsvereinbarung. Diese Bestimmung begründet keinen von den gesetzlichen Voraussetzungen
unabhängigen Provisionsanspruch. - Aufwendungsersatz
Ein Ersatz von Aufwendungen wird nur geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne
eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch von Lüke Immobilien auf Ersatz von Aufwendungen, wenn der
Hauptvertrag nicht zustande kommt. - Haftung
Lüke Immobilien haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die
Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände
bleiben unberührt. - Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen
ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Hierüber wird gesondert durch die Widerrufsbelehrung von Lüke
Immobilien informiert. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Lüke Immobilien bereits vor Ablauf der
Widerrufsfrist tätig wird, gelten für Wertersatz und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen
Voraussetzungen. - Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten
ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Lüke Immobilien, die auf der Website
bereitgestellt wird. - Verbraucherstreitbeilegung / IVD-Ombudsstelle
Lüke Immobilien ist Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD. Aufgrund der IVD-Mitgliedschaft ist Lüke
Immobilien verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle Immobilien IVD/VPB eine schriftliche Stellungnahme
abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. Lüke Immobilien ist grundsätzlich bereit, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständige Schlichtungsstelle:
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin.
An Streitbeilegungsverfahren vor anderen Verbraucherschlichtungsstellen nimmt Lüke Immobilien grundsätzlich nicht teil. - Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Ist der Vertragspartner
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit
gesetzlich zulässig – Bochum als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die
gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden
oder unwirksam sein, richtet sich der Vertragsinhalt insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit
des Vertrags im Übrigen bleibt nach Maßgabe des Gesetzes unberührt.
Prüfhinweis: Dieser Entwurf ist auf den beschriebenen Online-Maklerprozess von Lüke Immobilien zugeschnitten, ersetzt aber keine anwaltliche Einzelfallprüfung. Vor dauerhafter Verwendung sollten insbesondere Provisionsmodelle, Vermietungsgeschäft,
Doppeltätigkeit, Verbraucherstreitbeilegung und die technische Einbeziehung der AGB durch IVD/Rechtsberatung geprüft werden.
